Grundstücksvermessung - Hoheitliche Vermessung
Die Katastervermessung dient zur Sicherung des Eigentums an Grundstücken und zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte wird zum Beispiel durch neue Grenzen oder neu eingemessene Gebäude fortgeführt. In der Katastervermessung werden durch uns rechtmäßige Grenzen ermittelt oder nachgewiesen und die Bebauung der Grundstücke festgestellt.Wir verstehen uns hier als moderne Dienstleistungsunternehmen, arbeiten projektbezogen und entlasten so nachhaltig öffentliche Haushalte. Selbstverständlich stehen wir unseren Auftraggebern bei allen Fragen zur Grundstücksvermessung und zum Grundstücksverkehr beratend zur Seite.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Grundstücksteilung
- Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
- Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
- Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
Grenzherstellung (Herstellung von alten Grenzen)
- Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
- Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
Gebäudeeinmessung
- Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung von neuen Objekten zum Nachweis im Liegeschaftskataster